Hundeverbot auf Friedhof abschaffen

Das Mitführen von Hunden auf den Herzogenrather Friedhofen ist nach der aktuellen Friedhofssatzung ausschließlich für Blindenhunde gestattet, ein Umstand den der Bürgermeistert bisher aktiv durchgesetzt hat. Eine Bürgeranregung möchte dies nun ändern. In der kommenden Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Tiefbau am 28.11.24 berät dieser deshalb, ob Hunde grundsätzlich auf dem Gelände des Friedhofs erlaubt bzw. nur mit bestimmten Einschränkungen zugelassen werden sollen. Hintergrund ist hier das individuelle Trauerverhalten der Besucher des Friedhofs. So werden Hunde immer mehr als emotionaler Begleiter wahrgenommen, die auch im Trauerprozess unterstützend wirken können. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, Rücksprache mit anderen Gemeinden zu halten, um die Praktikabilität einer solchen Änderungen zu beurteilen, sowie die potenziell entstehenden Komplikationen (Verschmutzung, Störung anderer Besucher) abschätzen zu können. Abhängig hiervon, sowie von dem Ergebnis der Diskussion der Sitzung, soll im Anschluss ein Beschlussvorschlag zur geänderten Satzung erstellt werden.

 

Wir stehen einer hundefreundlichen Friedhofssatzung positiv gegenüber, und sind der Meinung, dass das Mitführen von Hunden, solange sie an der Leine gehalten werden, auf den Friedhöfen auf dem Stadtgebiet möglich sein sollte.

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