Pflegeplanung im Fokus

In der kommenden Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 10.10.2019 soll vor allem die Bedarfsplanung im Bereich Altenpflege im Fokus stehen. Vertreter der Städteregion Aachen werden dafür die Ergebnisse der Planung für das Jahr 2020-2022 vorstellen. Hintergrund ist, dass die Städteregion Aachen im Rahmen ihrer Verpflichtung durch das Alten- und Pflegegesetzes NRW regelmäßig einen verbindlichen Bedarfsplan erstellen muss, in dessen Planungsprozess die städteregionsangehörigen Kommunen einzubeziehen sind.

 

 

 

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